easy-bike-leasing - So einfach wie Radfahren

FAHRRAD LEASEN BEI B.O.C. – mit easy-bike-leasing!

Warum das Traumrad vom eigenen Geld bezahlen, wenn man es deutlich günstiger über den Arbeitgeber beziehen und dabei jede Menge sparen kann?

Das B.O.C. Rundum-Sorglos-Angebot von easy-bike-leasing ermöglicht es Ihnen, jedes Rad ab einem Verkaufspreis von 500 € als Dienstrad zu beziehen und das Dienstwagenprivileg auch für Fahrräder anzuwenden. Fahrrad leasen einfach gemacht – ab sofort mit easy-bike-leasing.

Ihr Traumrad erscheint Ihnen unerschwinglich?

Falsch gedacht. Denn mit unserem Angebot von easy-bike-leasing verwandeln Sie Ihr Wunschrad einfach in ein Dienstfahrrad, mit dem Sie jederzeit – auch privat – unterwegs sein können. So werden auch die hochwertigsten Räder auf einmal erschwinglich!

Inhaltsverzeichnis

  • Vorteile & Ablauf für Arbeitnehmer:innen
  • Vorteile & Ablauf für Arbeitgeber:innen
  • Leasingfähiges Zubehör mitleasen
  • Abruf in einer Filiale
  • Jetzt Ersparnis ausrechnen!
  • FAQs für Arbeitnehmer:innen
  • FAQ für Arbeitgeber:innen
  • Weitere Information zum Thema Dienstrad-Leasing

Vorteile & Ablauf

Für Arbeitnehmer:innen

Vorteile als Arbeitnehmer:in

  • Mit dem Fahrrad gelangst Du direkt zum Ziel – ohne Berufsverkehr, Stau und lästige Parkplatzsuche
  • Dank des attraktiven Gehaltsumwandlungsmodells werden auch hochwertige Fahrräder und E-Bikes durch eine geringe monatliche Belastung erschwinglich (bis zu 40% Einsparung möglich)
  • Du bist stets umweltfreundlich unterwegs, sparst Beförderungskosten und CO2-Emmisionen ein.

Ablauf als Arbeitnehmer:in

STEP 1

Informiere Dich bei B.O.C. oder easy-bike-leasing über das Dienstradleasing und frage Dein/e Arbeitgeber:in.

STEP 2

Dein/e Arbeitgeber:in schließt dann einen Rahmenvertrag mit easy-bike-leasing ab. Du bekommst nun einen Abrufschein, mit dem Du zu Deinem Fahrradgeschäft gehst. Ist dein Wunsch-Fahrrad auf Lager, kannst du es direkt mitnehmen.

STEP 3

Sobald Du das Rad abgeholt hast, kannst du es auch uneingeschränkt nutzen! Die Leasingrate wird direkt von Deinem Bruttogehalt abgezogen und somit direkt vom Unternehmen bezahlt. Durch die Vorteile bei der Gehaltsumwandlung sparst Du zusätzlich bares Geld im Vergleich zum Barkauf.

Vorteile & Ablauf

Für Arbeitgeber:innen

Arbeitgebervorteile:

  • Einfache und schnelle Umsetzung dank Abrufschein
  • Alles aus einer Hand: vom Rad bis zur Versicherung
  • Ein großes Netzwerk an Fachhändler-Partnern
  • Kostenneutral und ohne Risiko für den Arbeitgeber möglich

Ablauf als Arbeitgeber:in

STEP 1

Durch ein einfaches Anmeldeformular erhalten Sie Ihren Leasing-Rahmenvertrag

STEP 2

Sie erhalten einmalig Ihren Abrufschein und informieren Ihre Mitarbeitenden. 

STEP 3

Die berechtigten Mitarbeitenden gehen mit dem Abrufschein direkt zu B.O.C., oder einem Partnerhändler Ihrer Wahl und können ein vorhandenes Fahrrad gleich übernehmen.

Das leasingfähige Zubehör

mit easy-bike-leasing

Wenn Sie sich dazu entscheiden Ihr Fahrrad oder E-Bike mit easy-bike-leasing zu beschaffen, dann können Sie zusammen mit Ihrem Wunschrad das folgende Zubehör mitleasen. 

  • Beleuchtung
  • Anbauteile: Lenker, Sattel, Pedale, Griffe, Klingel, Ständer, Rückspiegel, Schutzbleche, Gepäckträger
  • Trinkflaschenhalterung (auch per Magnet)
  • Handyhalterung (für Lenker)
  • Kindersitz und Sitzhalterung
  • Regenverdeck für Lastenrad
  • Wattmessgerät (in den Pedalen, im Hinterrad, in der Kurbelgarnitur)
  • Navigationsgerät (nur festverbaut)
  • Sonderlackierung (ab Werk)
  • Ersatzakku
  • Fahrradschlösser (Bügel-, Falt-, Kabel-, Ketten-, Einsteck- und Rahmenschlösser)
  • Transportkosten Erstanlieferung
  • Montagekosten

Abruf in einer Wunschfiliale

Bei einer Versorgung (Abruf) durch eine unserer B.O.C.-Filialen erhältst Du nachfolgendes zusätzlich!

Die Vorteile im Überblick

  • Drei kostenlose Jahresinspektionen
  • Mobilitätsgarantie Plus = kostenloses Leihrad für die Dauer der Reparatur
  • 50€ Coupon z.B. für ein Schloss oder Helm
  • Störfallmanagement Plus = Wir nehmen Deine Störfallräder zurück, ohne wenn und aber!
  • 5% Rabatt nach einem versicherten Diebstahl für einen Folgeabruf innerhalb von 6 Monaten

easy-bike-leasing besteht aus zwei Kooperationspartnern.

Zum einen die Berlin direkt als Versicherungspartner, sowie der ALBIS Leasing Gruppe als Leasingpartner.

  • Arbeitgeber:innen
  • Arbeitnehmer:innen
  • Selbstständige
  • Fachhändler:innen
ErreichbarkeitE-MailAnschrift
Montags - Freitags
Von 9 Uhr bis 17 Uhr
anfrage@easybikeleasing.deeasy-bike-services GmbH & Co. KG
Friedrich-Ebert-Damm 111c
22047 Hamburg

Jetzt Ersparnis ausrechnen!

Mit dem Vorteilsrechner
von easy-bike-leasing

Sie möchten in Erfahrung bringen, wie hoch Ihre Ersparnis ist durch das Leasen mit easy-bike-leasing? Dann rechnen Sie sich mithilfe des Vorteilsrechners von unserer Tochtergesellschaft easy-bike-leasing ihren persönlichen Vorteil aus!

*Die berechneten Leasingpreise dienen zur Orientierung und können abweichen.

FAQ: Fragen & Antworten

Für Arbeitnehmer:innen

Leasing beschreibt die Nutzungsüberlassung, sowie die zeitliche Nutzung eines Investitionsguts gegen Entgelt.

Enormes Sparpotential bietet sich für Angestellte durch die geänderte Besteuerung von Dienstfahrrädern. Dadurch kann die monatliche Leasingrate im Rahmen einer Gehaltsumwandlung bei uneingeschränkter Nutzung um bis zu 40 Prozent reduziert werden.

Bei der Gehaltsumwandlung entscheidet der Mitarbeiter einen Teil seines Gehaltes nicht als Barlohn, sondern als Sachbezug für den Zeitraum der Überlassung des Leasinggegenstandes (z.B. für das Dienstrad) zu erhalten.

Durch die Gehaltsumwandlung spart sich der Arbeitnehmer einen Teil seiner Lohn- und Sozialversicherungsabgaben ein.

Ist der Arbeitgeber zudem noch vorsteuerabzugsberechtigt, kann die Mehrwertsteuer ebenfalls in Abzug gebracht werden. Die private Nutzung eines Dienstwagens muss als geldwerter Vorteil versteuert werden. Aufgrund der Dienstwagenregelung (auch Dienstwagenprivileg) wird dieser geldwerte Vorteil pauschal als 1% des Brutto-Kaufpreises (Brutto-Listenpreises) angesetzt. Diese Regelung gilt auch für Diensträder. Seit 2020 beträgt die Pauschale für diese aber nur noch 25% des Brutto-Listenpreises, so dass Dienstrad-Nutzer noch günstiger fahren.

Du entscheidest, ob Du das Dienstrad zurückgeben, oder neues Modell leasen möchtest. Du bekommst automatisch rechtzeitig vor Deinem Vertragsende ein unverbindliches Angebot zum Kauf.

Durch den Erlass der Finanzbehörden der Länder vom 23. November 2012 kann die Ein-Prozent-Regelung, die vorher nur Dienstwagen vorbehalten war, für Dienst-Fahrräder, E-Bikes und Pedelecs angewendet werden.

1% des Bruttoanschaffungswertes des E-Bikes oder Pedelecs wird mit dem Gehalt dem steuerpflichtigen Lohn aufgeschlagen. Der Arbeitnehmer muss somit lediglich den geldwerten Vorteil versteuern. Der Arbeitgeber kann die Leasingraten als Betriebsausgaben steuerlich voll absetzen, denn E-Bikes sind steuerlich dem Leasing-Geber zugeordnet.

Der Clou: Die private Nutzung ist ausdrücklich erlaubt!

Seit 2020 (befristet bis 2032) beträgt die Pauschale für diese aber nur noch 0,25% des Brutto-Listenpreises, so dass Dienstrad-Nutzer noch günstiger fahren.

Ja, durch die 1%-Regelung darf das Fahrrad sowohl betrieblich als auch privat in der Freizeit genutzt werden.

Es besteht keine generelle Verpflichtung für den easy-bike-leasing Kunden das Dienstrad über den von uns angebotenen Vollschutz zu versichern. Grundsätzlich liegt die beim Leasing übliche Versicherungspflicht beim Leasingnehmer, also dem Arbeitgeber. Wenn der Arbeitgeber eine für das Dienstrad ausreichende Versicherung nachweisen kann, ist dies ohne weiteres möglich.

Beim Leasing gilt das Leasingobjekt (Dienstrad) als Sicherheit für die Finanzierung, deshalb muss dies zwingend gegen Diebstahl versichert werden.

Zudem verpflichtet der Leasingvertrag den Leasingnehmer (Arbeitgeber) das Dienstrad zu versichern. Dies ist aber in der Regel nicht über die eigene Hausratversicherung möglich, da diese meistens keine Fremdfahrräder versichert.

Auch sind die Versicherungsinhalte deutlich geringer, so werden darüber z.B. keine unfallbedingten Schäden am Dienstrad übernommen.

Den Versicherungsschutz legt der Arbeitgeber fest.

Es gibt die Tarife Bike-Fair und Bike Mobil (Detailinformationen auf www.easybikeleasing.de).

FAQ: Fragen & Antworten

Für Arbeitgeber:innen

  • Der Arbeitgeber schließt mit easy-bike-leasing einen Rahmenvertrag und informiert die Mitarbeiter über das neue Angebot. 
  • Der Arbeitnehmer sucht sich daraufhin sein Wunschrad aus und schließt mit dem Arbeitgeber einen Überlassungsvertrag. Dann wird die Bestellung des Rades ausgelöst.
  • Im letzten Schritt holt der Arbeitnehmer sein Wunschrad ab und radelt los.

Grundsätzlich kann jeder Arbeitgeber Dienstrad-Leasing anbieten. Bei tarifgebundenen Arbeitgebern kommt es allerdings darauf an, dass der geltende Tarifvertrag die Entgeltumwandlung und Dienstrad-Leasing grundsätzlich zulässt.

Fahrradleasing für Arbeitnehmer ermöglicht Mitarbeitern, über den Arbeitgeber ein Dienstfahrrad zu beziehen.

Fahrradleasing für Selbstständige ermöglicht Selbstständigen, Freiberuflern und Gewerbetreibenden das Leasing von Rädern, Pedelecs und E-Bikes.

Der Arbeitgeber entscheidet über einen Zuschuss für seine Mitarbeiter:innen, oder eine überwiegend kostenneutralen Version.

Bei der Umsetzung im Unternehmen wird der Arbeitgeber durch easy-bike-leasing unterstützt. Selbst bei einer hohen Nutzungsquote ist der Verwaltungsaufwand als eher gering einzustufen. Aufgrund steuerrechtlicher Vorgaben wird von uns die Übernahme der Versicherungsprämie empfohlen.

Diese kann allerdings durch die Arbeitgebereinsparung bei den Lohnnebenkosten in der Regel mehr als kompensiert werden.

Durch den Erlass der Finanzbehörden der Länder vom 23. November 2012 kann die Ein-Prozent-Regelung, die vorher nur Dienstwagen vorbehalten war, für Dienst-Fahrräder, E-Bikes und Pedelecs angewendet werden.

1% des Bruttoanschaffungs- wertes des Dienstrades wird mit dem Gehalt dem steuerpflichtigen Lohn aufgeschlagen. Der Arbeitnehmer muss somit lediglich den geldwerten Vorteil versteuern. Die private Nutzung ist dadurch ausdrücklich erlaubt!

Seit 2020 (befristet bis 2032) beträgt die Pauschale für diese aber nur noch 0,25% des Brutto-Listenpreises, sodass Dienstrad-Nutzer noch günstiger fahren.

Da die Leasingraten beim Dienstrad-Konzept immer Betriebsausgaben sind, können vorsteuerabzugsberechtigte Arbeitgeber die enthaltene Umsatzsteuer vom Umwandlungsbetrag abziehen.

Das Dienstrad wird daher für Arbeitnehmer günstiger. Bei nicht-vorsteuerabzugsberechtigten Arbeitgebern fällt die Dienstrad-Ersparnis entsprechend etwas geringer aus.

Grundsätzlich sind alle Fahrradarten für das Dienstradmodell geeignet. Egal ob ein Faltrad, ein sportliches Mountainbike, ein E-Bike oder ein S-Pedelec.

Allerdings gibt es bei S-Pedelecs wiederum gesetzliche Vorschriften und Einschränkungen, weshalb viele Arbeitgeber dies von vorneherein ausschließen.

Wir bieten Ihren Mitarbeiter:innen die Möglichkeit selbst zu entscheiden.

1.  Entweder wird das Dienstrad am Ende der Laufzeit zurückgegeben und es wird ein neues Modell geleast, oder

2.  Ihr Mitarbeiter lässt sich ein unverbindliches Angebot zum Kauf unterbreiten.

Ja. Das Dienstrad darf sowohl betrieblich wie privat genutzt werden. Es ist keine Mindestnutzung z.B. für den Arbeitsweg vorgeschrieben.

In der Regel dürfen auch alle Haushaltsmitglieder das Dienstrad nutzen. Für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten haftet der Arbeitnehmer. Allerdings kann der Arbeitgeber, wenn er es wünscht, Vorgaben machen.

Grundsätzlich ja, allerdings sind auch hier steuerrechtliche Vorgaben zu beachten. In der Regel schränkt der Arbeitgeber dies auf ein oder zwei Diensträder je Mitarbeiter ein.

Grundsätzlich liegt die beim Leasing übliche Versicherungspflicht beim Leasingnehmer, also dem Arbeitgeber.

Beim Leasing gilt das Leasingobjekt (Dienstrad) als Sicherheit für die Finanzierung, deshalb muss dies zwingend gegen Diebstahl versichert werden.

Zudem verpflichtet der Leasingvertrag den Leasingnehmer (Arbeitgeber) das Dienstrad zu versichern. Dies ist aber in der Regel nicht über die eigene Hausratversicherung der Mitarbeiter:innen möglich, da diese meistens keine Fremdfahrräder versichert. Auch sind die Versicherungsinhalte deutlich geringer, so werden darüber z.B. keine unfallbedingten Schäden am Dienstrad übernommen.

Den Versicherungsschutz legt der Arbeitgeber fest. Es gibt die Tarife Bike-Fair + Bike Mobil. (Detailinformationen auf www.easybikeleasing.de)

Der Leasing-Rahmenvertrag (LRV) ist die Basis für die Zusammenarbeit mit easy-bike-leasing.

Er wird zwischen dem Arbeitgeber und dem Leasinggeber abgeschlossen. Der Vertrag regelt u.a.

- die Zahlungsabwicklung
- Formalitäten zum Leasing
- Vertragslaufzeiten
- Versicherung
- Datenschutz und den Bestellablauf

Bitte beachten Sie: Voraussetzung für den Abschluss ist eine positive Bonitätsprüfung.

Damit der Arbeitnehmer:innen sein persönliches Dienstrad steuerbegünstigt nutzen kann, muss der Arbeitgeber im Außenverhältnis Vertragspartner und somit der Leasingnehmer sein.

Der Arbeitgeber schließt dann intern mit seinem Mitarbeiter:innen eine Ergänzung zum bestehenden Arbeitsvertrag in Form eines Überlassungsvertrags zu dem gewählten Dienstrad.

In diesem Überlassungsvertrag regeln Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Bedingungen für die Dienstrad-Nutzung und vereinbaren unter anderem die monatliche Gehaltsumwandlung.

Kündigt ein Mitarbeiter sein Arbeitsverhältnis vor Ablauf des Leasingzeitraums, endet damit die Überlassung des Dienstrades. Dieser ist verpflichtet, dem Arbeitgeber den Schaden zu ersetzen, der sich aus der vorzeitigen Auflösung des Vertrages ergibt.

Dies geschieht typischerweise durch Privatkauf des Rades zum Ablösepreis, d.h. der ausstehenden Leasingraten und des kalkulierten Restwerts.

Wir empfehlen deshalb den Leasingratenschutz, der dies alles wesentlich vereinfacht.

Endet das Arbeitsverhältnis aus Gründen, die der Mitarbeiter nicht zu vertreten hat – zum Beispiel, wenn ihm gekündigt wird, ist er verpflichtet, das Dienstrad an den Arbeitgeber zu übergeben. Auf Wunsch machen wir dem Mitarbeiter aber auch ein Übernahmeangebot für das Dienstrad.

Wenn ein Arbeitnehmer länger als sechs Wochen krank ist, so endet nach Ablauf dieses Zeitpunktes die Pflicht zur Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber.

Dies ändert nichts an dem bestehenden Leasingvertrag, welcher hierdurch nicht beendet wird. Wie die betroffenen Raten folglich beglichen werden, kann im Überlassungsvertrag festgelegt werden. In der Regel zahlt der Mitarbeiter vorübergehend die fällige Leasingrate an seinen Arbeitgeber. Der Vorteil durch die Gehaltsumwandlung entfällt für diesen Zeitraum. Alternativ kann dem Mitarbeiter ein Ablöseangebot unterbreitet werden.

Für die 100%ige Sicherheit für den Arbeitgeber, empfehlen wir auch hier den Leasingratenschutz.

Noch mehr Information zum Thema "Leasing"? Schauen Sie hier vorbei:

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