Grundsatzerklärung zu Menschenrechten und Umwelt

Lieferketten-Sorgfaltspflichtengesetz (LkSG) | Meldestelle und Beschwerdeverfahren bei Menschenrechtsverletzungen

Nach dem LkSG sind Unternehmen dazu verpflichtet in ihren Lieferketten menschenrechtliche oder umweltbezogene Risiken vorzubeugen oder sie zu minimieren oder die Verletzung von menschenrechtlichen oder umweltbezogenen Pflichten zu beenden. Zu den gebotenen Sorgfaltspflichten gehört neben regelmäßigen Risikoanalysen auch die Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens.

Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte und Umwelt

1. Unsere Philosophie zum Schutz der Menschenrechte und Umwelt

B.O.C. engagiert sich für eine umwelt- und sozialverantwortliche Unternehmensführung und erwartet dasselbe Engagement von unseren Lieferanten und Geschäftspartnern. In gleicher Weise ist es uns wichtig, dass unsere Mitarbeitenden die Prinzipien ökologischen, sozialen und ethischen Handelns verinnerlichen und aktiv in unsere Unternehmenskultur einbringen.

Infos zu Nachhaltigkeit und Lieferketten der Bike & Outdoor Company

Wir verstehen, dass die Nachhaltigkeit unseres Handelns einen entscheidenden Einfluss auf die Gesellschaft und die Umwelt hat. Daher verpflichten wir uns, ökologische, soziale und ethische Prinzipien in alle Aspekte unserer Geschäftstätigkeit zu integrieren. Unser Ziel ist es, unsere Geschäftsaktivitäten sowie unsere Produkte und Dienstleistungen kontinuierlich unter dem Aspekt der Nachhaltigkeit zu verbessern.

B.O.C. ist aktiver Mitgestalter der Mobilitätswende. Das Fahrrad ist das umweltfreundlichste und preiswerteste Fortbewegungsmittel und damit ein wichtiger Player der nachhaltigen Mobilität. Wir setzen uns nachdrücklich dafür ein, die Menschenrechte und den Umweltschutz sowohl in unserem eigenen Geschäftsbereich als auch in unseren globalen Lieferketten zu respektieren. Es ist unser Bestreben, Verletzungen der Menschenrechte und der Umwelt proaktiv vorzubeugen und falls notwendig geeignete Maßnahmen zur Abhilfe zu ergreifen. Wir erfüllen die Vorgaben des Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, im Folgenden als LkSG bezeichnet) und richten unser Handeln dabei nach den folgenden menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten aus:

  • Schutz von Umweltrechten
  • Verbot von Kinderarbeit (ILO-Konventionen 79, 138, 142 und 182)
  • Verbot von Zwangsarbeit (ILO-Konventionen 29 und 105)
  • Chancengleichheit und Antidiskriminierung (ILO-Konventionen 100, 111 und 159)
  • Gerechte Bezahlung (ILO-Konventionen 26 und 131)
  • ILO-konforme Arbeitszeit (ILO-Konventionen 1 und 14)
  • Vermeidung von Mittäterschaft
  • Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz (ILO-Konventionen 155 und 164)
  • Antikorruptionspolitik und fairer Wettbewerb
  • Verbraucherschutz (Produktsicherheit)
  • Schutz und Vertraulichkeit von Kundendaten

2. Unsere Strategie zur Implementierung menschenrechtlicher und umweltbezogener Sorgfaltspflichten

2.1 Benennung von Verantwortlichkeiten im eigenen Unternehmensbereich

Um die Wahrnehmung und Einhaltung aller menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten zu gewährleisten, hat B.O.C. klare Zuständigkeiten innerhalb ihrer Organisation festgelegt. Die Verantwortung für die Achtung der Menschenrechte und den Umweltschutz liegt auf höchster Unternehmensebene bei der Geschäftsleitung der BIKE & OUTDOOR COMPANY GmbH & Co. KG. Darüber hinaus hat die Geschäftsführung einen Menschenrechtsbeauftragten benannt, der das Risikomanagement im Hinblick auf menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten überwacht. Dieser sorgt gemeinsam mit den Mitarbeitenden aus den relevanten Fachabteilungen für die operative Umsetzung. Der Menschenrechtsbeauftragte erstattet der Geschäftsleitung mindestens einmal jährlich Bericht über die Fortschritte und Herausforderungen in diesem Bereich.

2.2 Risikomanagement

B.O.C. hat ein angemessenes und effektives Risikomanagement etabliert, das auf den Vorgaben des LkSG basiert und alle internen Geschäftsabläufe unternehmensübergreifend erfasst. Ziel dieses Risikomanagements ist es, menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken sowohl innerhalb des eigenen Geschäftsbereichs als auch bei unmittelbaren Zulieferern zu identifizieren. Auf dieser Grundlage können gezielte Präventions- und gegebenenfalls Abhilfemaßnahmen eingeleitet werden. Ein zentraler Bestandteil des Risikomanagements ist die Analyse menschenrechts- und umweltbezogener Risiken. Diese Analyse ermöglicht es uns, ein umfassendes Verständnis über nachteilige menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken sowie die Auswirkungen unseres unternehmerischen Handelns entlang der Wertschöpfungskette zu gewinnen. Unsere regelmäßige Risikoanalyse wird mindestens einmal jährlich durchgeführt.

2.3 Präventionsmaßnahmen

Um menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken zu minimieren, hat B.O.C. in seinem eigenen Geschäftsbereich sowie gegenüber seinen Lieferanten eine Reihe von Präventionsmaßnahmen eingeführt. Die Angemessenheit und Wirksamkeit dieser Maßnahmen werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst. Dabei verfolgen wir sowohl die Optimierung bestehender Maßnahmen als auch die Entwicklung neuer, innovativer Ansätze.Unsere Lieferanten und Geschäftspartner sind durch unseren Verhaltenskodex für Lieferanten verpflichtet, die Einhaltung der Menschenrechte und den Schutz der Umwelt aktiv zu gewährleisten. Darüber hinaus arbeiten wir mit einem umfassenden Fragebogen zu den Themen des LkSG für unsere Lieferanten, um potenzielle Risiken frühzeitig zu erkennen. Unseren Mitarbeitenden werden Informationen und Schulungen, beispielsweise zu den Themen Datenschutz und Arbeitssicherheit, über unsere interne digitale Schulungsplattform (Myagi) zur Verfügung gestellt. Außerdem begutachten wir die Einhaltung unserer menschenrechtlichen und umweltbezogenen Standards bei unseren Lieferanten außerhalb der EU durch unsere regelmäßigen Besuche und Audits vor Ort.

2.4 Abhilfemaßnahmen

Sollte ein substantiierter Verdacht vorliegen, dass unser wirtschaftliches Handeln zu konkreten menschenrechtlichen oder umweltbezogenen Pflichtverletzungen im eigenen Geschäftsbereich oder bei unmittelbaren Lieferanten führt oder beiträgt, wird der Vorfall dem Menschenrechtsbeauftragten gemeldet. Dieser leitet sofort eine gründliche Überprüfung ein, unter Einbeziehung der entsprechenden Fachabteilungen. Im eigenen Geschäftsbereich ergreifen wir unverzüglich Maßnahmen, um Verletzungen zu beheben. Tritt eine Verletzung in der Lieferkette auf, arbeiten wir eng mit unseren Lieferanten zusammen, um deren Beendigung zu erreichen. Sollte es zu einer besonders schwerwiegenden Verletzung bei einem Lieferanten kommen, kann dies von einer vorübergehenden Aussetzung bis hin zur Beendigung der Geschäftsbeziehung führen. Die ergriffenen Abhilfemaßnahmen werden regelmäßig von unserem Menschenrechtsbeauftragten hinsichtlich ihrer Effektivität überprüft. Dabei wird besonderes Augenmerk auf mögliche Anpassungen gelegt, um sicherzustellen, dass die Maßnahmen nicht nur kurzfristige Lösungen bieten, sondern auch langfristig nachhaltige Verbesserungen bewirken. Erkenntnisse aus diesen Überprüfungen fließen direkt in die Weiterentwicklung unserer Strategien und Präventionsmaßnahmen ein, um fortlaufend eine verantwortungsvolle und wirksame Unternehmensführung zu gewährleisten.

2.5 Beschwerdemechanismus

Zur Anzeige von menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken und Verstößen haben wir ein internes Beschwerdeverfahren eingerichtet. Sowohl unsere Mitarbeitenden als auch externe Stakeholder haben die Möglichkeit, Verdachtsfälle über dieses System zu melden. Die eingehenden Meldungen werden sorgfältig geprüft, bei Bedarf leiten wir die notwendigen Maßnahmen ein. Alle eingegangenen Beschwerden werden mit höchster Vertraulichkeit behandelt und können auf Wunsch anonym über unser Hinweisgebersystem eingereicht werden. Die Daten werden in Übereinstimmung mit den geltenden gesetzlichen Bestimmungen sorgfältig verarbeitet, geschützt und nach den rechtlichen Vorgaben fristgerecht gelöscht. Die für die Untersuchung zuständigen Personen agieren fachlich unabhängig und sind frei von Weisungen, um eine objektive Bearbeitung zu gewährleisten. Auch hier führen wir eine Wirksamkeitsanalyse durch. Diese ermöglicht es uns, gezielte Verbesserungen in unseren menschenrechtlichen Sorgfaltsprozessen vorzunehmen. Indem wir jeden Vorfall gründlich analysieren und daraus lernen, können wir unsere Verfahren stetig anpassen und weiterentwickeln. Auf diese Weise stellen wir sicher, dass wir proaktiv auf potenzielle Risiken reagieren und unsere Maßnahmen zum Schutz der Menschenrechte kontinuierlich stärken.

3. Dokumentation und Berichterstattung

Wir dokumentieren unsere Bemühungen zur effektiven Umsetzung unserer Sorgfaltspflichten fortlaufend. Die Aufzeichnung der in dieser Grundsatzerklärung beschriebenen Prozesse erfolgt gewissenhaft und wird gemäß den gesetzlichen Vorgaben aufbewahrt, um Transparenz und Nachvollziehbarkeit sicherzustellen. Die Dokumentation wird gemäß den Vorgaben des LkSG aufbewahrt. Neben dem jährlichen Bericht des Menschenrechtsbeauftragten an die Geschäftsführung, erstellt dieser auch einen Bericht nach Anforderungen des LkSG über die Erfüllung der Sorgfaltspflichten im zurückliegenden Geschäftsjahr. Dieser Bericht umfasst eine detaillierte Analyse der identifizierten Risiken, der ergriffenen Maßnahmen sowie der Fortschritte, die bei der Umsetzung unserer menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten erzielt wurden. Darüber hinaus werden wir zukünftig in einem Nachhaltigkeitsbericht weitere Informationen bereitstellen. Durch diese regelmäßige Berichterstattung und Überprüfung sind wir in der Lage, konsequent Verbesserungen zu identifizieren und unsere Strategien zur Wahrung der Menschenrechte weiter zu optimieren.

4. Abschlusserklärung

Bislang haben wir weder im eigenen Geschäftsbereich noch bei unseren unmittelbaren Lieferanten und Geschäftspartnern menschenrechtliche- oder umweltbezogene Verletzungen festgestellt. Die Grundsatzerklärung wird einmal jährlich sowie ereignisbezogen überprüft und angepasst. So stellen wir sicher, dass wir als Unternehmen in der Fahrradbranche kontinuierlich Verantwortung übernehmen und unseren Beitrag zu einer nachhaltigen und fairen Mobilität leisten.

Hinweise zu Verstößen gegen menschenrechtliche oder umweltbezogene Themen können Sie hier melden:

  • E-Mail-Adresse
    Wir haben eine speziell eingerichtete E-Mail-Adresse, die ausschließlich der Beschwerdestelle zugänglich ist:
MELDUNG ABGEBEN
  • Postalische Meldung
    Hinweise können auch schriftlich an eine gesicherte Adresse der Beschwerdestelle gesendet werden:
    BIKE & OUTDOOR COMPANY GmbH & Co. KG, Meldestelle, Friedrich-Ebert-Damm 111c, 22047 Hamburg

Zuständigkeiten für das Meldesystem gemäß Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) bei B.O.C.

Verantwortlich für die Beschwerdestelle ist unser Menschenrechtsbeauftragter, der direkt an die Unternehmensleitung berichtet. Bei der Bearbeitung von Hinweisen arbeitet die Beschwerdestelle ggf. mit externen Beratern zusammen.

PDF-Downloads (deutsch/englisch):