Welche Fahrradbeleuchtung ist am besten?

Die Fahrradbeleuchtung ist eine elektrische Beleuchtung am Fahrrad und dient der allgemeinen Verkehrssicherheit. Während Sie auf Ihrem Fahrrad unterwegs sind, haben Sie dank der Beleuchtung eine bessere Sicht, andere Verkehrsteilnehmer:innen können Sie und Ihr Fahrrad besser wahrnehmen.

Doch wie muss ein Fahrrad lichttechnisch ausgestattet sein, um am Straßenverkehr teilnehmen zu können? Diese Fragen möchten wir Ihnen in unserem Ratgeber Fahrradbeleuchtung beantworten.

Elemente der Fahrradbeleuchtung

Der Paragraph 67 der StVZO regelt die lichttechnische Einrichtung an Fahrrädern. Alle wichtigen Details haben wir folgend für Sie zusammengestellt. Eine Fahrradbeleuchtung gemäß Paragraph 67 StVZO umfasst:

Fahrrad mit Bestriftigungen zu den einzelnen Komponenten
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Welche Arten von Fahrradbeleuchtung gibt es?

  • Scheinwerfer
  • E-Bike Scheinwerfer
  • Rückleuchten
  • E-Bike Rückleuchten
  • Reflektoren
  • Dynamos

Scheinwerfer

Kauftipps für einen Scheinwerfer

Sie wollen einen neuen Scheinwerfer für Ihr Fahrrad kaufen? Folgende Tipps sollten Sie beherzigen:

  • Den richtigen Dynamo wählen
    Wie bereits erwähnt, müssen Sie beim Kauf eines Scheinwerfers auf die Kompatibilität zwischen Scheinwerfer und Dynamo achten. Passen Scheinwerfer und Dynamo nicht zusammen, ist eine Montage ausgeschlossen.
  • Helligkeit und Lichtabstrahlung
    Beim Kauf eines Fahrradscheinwerfers sollten Sie nicht nur auf die Helligkeit, sondern auch auf die Lichtabstrahlung und deren Verteilung achten. Der Lichtkegel eines Scheinwerfers sollte sowohl das Nahfeld ausleuchten als auch die Ferne. Damit der Lichtkegel auf die Straße beziehungsweise den Untergrund geworfen wird, verfügen zahlreiche Fahrradscheinwerfer über Reflektoren, die das Licht auf die Straße werfen. Für die optimale Ausleuchtung der Fahrbahn sollten Sie zusätzlich auf die richtige Einstellung des Scheinwerfers achten. Entweder lassen Sie diesen in einer unserer B.O.C.- und Bikemax-Werkstätten richtig einstellen oder Sie justieren den Scheinwerfer selber. Ein nicht optimal eingestellter Fahrradscheinwerfer kann dazu führen, dass entweder nur ein kleiner Teil der Fahrbahn ausgeleuchtet ist (Scheinwerfer ist zu tief eingestellt, drittes Fahrrad) oder Sie den Gegenverkehr blenden (Scheinwerfer ist zu hoch eingestellt, erstes Fahrrad).
  • Standlichtfunktion
    Viele moderne Scheinwerfer bieten eine sogenannte Standlichtfunktion. Diese Funktion bietet Ihnen die Sicherheit, dass Sie auch im Stehen, beispielsweise an einer Ampel, von den anderen Verkehrsteilnehmern wahrgenommen werden.
  • Tagfahrlicht
    In einigen Teilen Deutschlands wird Autofahrern empfohlen, auch am Tage mit eingeschaltetem Licht zu fahren. In manchen Ländern Europas ist es sogar Pflicht das Licht am PKW auch am Tage einzuschalten. Auch für Fahrräder gibt es sogenanntes Tagfahrlicht. Dies ist keine Pflicht, aber es dient dem persönlichen Schutz des Radfahrers. Denn Tagfahrlicht erhöht die Sichtbarkeit des Radfahrers. Bei Tagfahrlicht erfolgt die Lichtabstrahlung nicht nach unten, sondern nach vorn. Separate LEDs finden hierfür Anwendung.
  • Leuchtmittel
    LED und Halogen Heutzutage werden moderne Scheinwerfer überwiegend mit LEDs ausgestattet. Halogenscheinwerfer mit Glühlampen werden hauptsächlich bei günstigeren Fahrrädern verbaut. Die Lichtleistung der beiden Leuchtelemente unterscheidet sich sehr stark. Während Glühlampen maximale Lichtleistungen von 20 Lux bieten, können LEDs die Straße hell erleuchten. Moderne LED Technik in Kombination mit Klarglas-Prisma Einsätzen machen Leistungen von bis zu 140 Lux möglich.

E-Bike Scheinwerfer

Verkehrssichere E-Bikes mit einer Unterstützung bis 25 km/h müssen nach STVZO mit einem vorschriftsmäßig und fest installierten Rücklicht sowie Front-Scheinwerfer ausgestattet sein. Für die E-Bike-Beleuchtung ist eine ständige Betriebsbereitschaft auch für Fahrten bei Tageslicht vorgeschrieben. Die Leistung der Lampe sollte beim Frontscheinwerfer in einem Bereich von 40 bis 50 Lux liegen. Die hintere Schlussleuchte muss über rotes Licht und der nach vorne gerichtete Scheinwerfer über weißes Licht verfügen. Zusätzlich vorgeschrieben sind an E- Bikes mit 25 km/h-Unterstützung ein weißer Reflektor in der Front, ein roter Reflektor und ein roter Großflächenrückstrahler an der Rückseite, Speichen-Reflektoren bzw. Reflexstreifen an den Reifen, sowie gelbe Pedal-Rückstrahler.

Bei der modernen E-Bike Beleuchtung wird das Lichtsystem nicht mehr von einem Dynamo, sondern direkt vom Antriebs-Akku des E-Bikes mit Strom versorgt. Da E-Bike-Akkus anders als Fahrraddynamos Gleichspannung verwenden, benötigen moderne E-Bikes in diesem Fall speziell geeignete Front-Scheinwerfer und Rücklichter.

Antriebshersteller wie etwa Bosch oder Yamaha halten auch bei schwachem E-Bike-Akku eine Energiereserve für die Fahrradbeleuchtung bereit. Werden Scheinwerfer und Rücklicht aus dem E-Bike-Akku gespeist, leuchten sie nach dem Einschalten auch im Stand. Wichtig zu beachten bleibt, dass ein für das E-Bike benötigter Scheinwerfer und das Rücklicht mit allen weiteren Systemen am E-Bike kompatibel sind.

Weiterführende Informationen bieten die Herstellerangaben des jeweiligen Beleuchtungssystems. Der Umbau des Leuchtsystems sollte durch eine Fachwerkstatt erfolgen, um zu vermeiden, dass ansonsten die Herstellergarantie des Motors erlischt.

Rückleuchten

  • Das Fahrrad Rücklicht dient einzig dazu, auch von hinten von den anderen Verkehrsteilnehmern gesehen zu werden
  • Da es nicht wie der Frontscheinwerfer die Straße ausleuchten soll, ist die Lichtleistung einer Rückleuchte geringer als die eines Scheinwerfers
  • Als Leuchtmittel finden LEDs Anwendung
  • Sparsame, moderne LED Technik hat die Lebensdauer mit einer Akkuladung beziehungsweise auch die Lebensdauer von Batterien deutlich erhöht
  • Bitte beachten Sie: Rücklichter mit Blinkfunktion entsprechen nicht den gesetzlichen Bestimmungen und dürfen nur als Sicherheitslicht verwendet werden

Eine große Auswahl an Rücklichtern finden Sie hier

Rückleuchten

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CFP FL 12 LED-Rücklicht

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Reflektoren

  • Fahrrad Reflektor, Rückstrahler und Seitenstrahler
    Mountainbikes oder Fullsuspension-Bikes sind heutzutage nicht StVZO gemäß ausgerüstet. Nutzt man eines dieser Fahrräder, muss man unteranderem auf Reflektoren zurückgreifen. Die StVZO schreibt genau vor, welche Arten von Reflektoren wo montiert werden müssen. Abgesehen von einem reflektierenden Pedalenrückstrahler müssen je Reifen zwei Speichenreflektoren und/oder ein Reifen mit reflektierender Beschichtung montiert werden. Außerdem sind zusätzlich zu den Fahrradlampen weiße Cockpit-Reflektoren und zwei verschieden große Rückstrahler am hinteren Fahrradrahmen nötig.
  • Fahrradreflektor: Die Sichtbarkeit im Straßenverkehr
    Wie Sie also einer sind der viele Touren fährt, brauchen Sie auf jedem Fall Reflektoren. Wenn Sie ein leidenschaftlicher Mountainbike Fahrer sind und auch nur einen kleinen Weg über eine Straße absolvieren, sollten Sie trotzdem einen Reflektor und einen Seitenstrahler haben. Dadurch wird man nämlich schnell von Autofahrern und Fußgänger gesehen. Etwa 90 aller Fahrradfahrer fahren allerdings immer noch ohne Reflektor. Es ist aber anzunehmen, dass gerade im MTB-Bereich zahlreiche Sünder zu verzeichnen sind. Dabei sind weder Reflektoren noch Seitenstrahler teuer. Wer am falschen Ende spart, den kommt möglicherweise am Ende ein Unfall teuer zu stehen. Die Versicherung zahlt nämlich oft nicht, wenn dem Unfallverursacher oder dem Unfallopfer eine Teilschuld nachgewiesen wird.
  • Fahrradreflektor: Sehen und gesehen werden
    Reflektierende Klettbänder, Front- und Heck-Rückstrahler, Speichenreflektoren oder reflektierende Aufkleber sind meist aus schlagfestem Kunststoff. Sie können Halterungen haben oder am Fahrradrahmen bzw. auf dem Fahrradhelm aufgeklebt werden. Reflektierende Klettbänder für den Knöchelbereich können zugleich Kettenschutzfunktion haben. Angesichts des niedrigen Preises und der hohen Verkehrssicherheit bedeuten Reflektoren und Seitenstrahler ein deutlich geringeres Unfallrisiko. Gesehen zu werden und andere rechtzeitig zu sehen, ist die beste Unfallprävention. Berufspendler, Schulkinder, Senioren auf dem Citybike, E-Bike-Fahrer, Rollifahrer sollten nicht auf zusätzliche Sicherheit verzichten.

Reflektoren & Beleuchtungszubehör

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B&M Frontrückstrahler 2 Stück

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Am 1. Juni 2017 wurde der §67 StVZO novelliert. Seitdem gelten folgende wesentliche Neuerungen:

  • Die Fahrradbeleuchtung darf jetzt mit Batterien ausgerüstet sein. Bislang waren nur Akkus bzw. "wiederaufladbare Energiespeicher" als Alternative zum Dynamo erlaubt.
  • Abnehmbare Leuchten wie Batterie- bzw. Akku-Beleuchtung müssen nur noch bei Dämmerung, Dunkelheit oder anderen schlechten Sichtverhältnissen und nicht mehr permanent am Fahrrad angebracht sein. Die benutzten Komponenten bei der Akku-Beleuchtung müssen allerdings weiter das Prüfzeichen des Kraftfahrt-Bundesamtes haben. Die "K-Nummer" besteht aus einer Wellenlinie, den Großbuchstaben K sowie eine Zulassungsnummer und bleibt für alle Lampen im Straßenverkehr verpflichtend.
  • Neben der Schlussleuchte muss nur noch ein einziger roter, nicht dreieckiger Rückstrahler der Kategorie "Z" verbaut sein, der zum Beispiel bei Fahrrädern ohne Schutzblech auch in der Schlussleuchte integriert sein darf. Ferner ist es erlaubt, Scheinwerfer mit Tagfahr- und Fernlicht und Rücklichter mit einem integrierten Bremslicht auszustatten.
  • Zwei Scheinwerfer oder Rückstrahler dürfen am Rad angebracht werden. Bei Rädern über einem Meter Breite wie zum Beispiel einigen Lastenrädern ist dieses sogar vorgeschrieben.
  • Bei Speichensticks muss an jeder einzelnen Speiche ein reflektierender Stick angebracht sein. Da viele Alltags- und Tourenreifen über erlaubte Reflexstreifen verfügen, sind solche Zusatzmittel aber oft hinfällig.