Was beinhaltet ein verkehrssicheres Fahrrad?
Worauf gilt es zu achten? Was ist wirklich relevant? Und worauf sollten Sie beim Radfahren achten? - All das erfahren Sie durch unseren StVZO-Ratgeber. Seien Sie mit dem Fahrrad sicher unterwegs!

Was bedeutet die Abkürzung "StVZO"?
Fahrzeuge wie auch Fahrräder unterliegen einigen bestimmten Regeln, der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO), damit diese auf Deutschlands Straßen zugelassen sind. Werden diese Bedingungen nicht erfüllt, darf man die Fahrzeuge auch nicht auf Straßen fahren. Kurzgesagt müssen Fahrräder einige Komponenten verpflichtend aufweisen, wie z.B. eine Klingel, Beleuchtung und Bremsen. Fehlen wichtige Anbauteile, kann es schnell teuer werden. Achten Sie darauf, dass Ihr Fahrrad alle notwendigen Teile verbaut hat, um unnötigen Konfrontationen aus dem Weg zu gehen.

Was gilt, bei welchem Fahrrad?
- Ob City Bike, Trekkingrad oder Mountainbike – Sie unterliegen alle den StVZO, die wichtige und technische Anforderungen beinhalten, um sein Fahrrad legal nach der Straßenverkehrszulassungsordnung fahren zu können.
- Ausgenommen aus der StVZO sind Kinderfahrräder. Diese sind nicht nach den Regelungen konzipiert, da Kinder bis 8 Jahren auf dem Gehweg fahren müssen, bis 10 Jahren dürfen Kinder auf dem Gehweg fahren. Die rechtliche Regelung für das Verhalten der Kinderräder auf Gehwegen ist die STVO (Straßenverkehrsordnung), hier benötigt das Rad keine Zulassung gemäß der StVZO.
- Nimmt das Kind am Straßenverkehr außerhalb der Gehwege teil, so tritt für das Fahrrad außerdem die StVZO ein.
STVO (Straßenverkehrsordnung)
Für Fahrradfahrer gibt es spezielle Verkehrsregeln die im Straßenverkehr zu beachten sind. Die Regeln sind in der sogenannten StVO festgehalten, die sich direkt an Radfahrer richtet. Bei Verstößen drohen Bußstrafen die nach dem Busgeldkatalog verhängt werden können. So ist in den Verkehrsregeln auch festgehalten, dass die Straßenbenutzung gesetzlich vorgeschrieben ist. Bedeutet: Gibt es keinen ausgewiesenen Radweg, muss der Fahrradfahrer auf die Straße. Die Fahrt auf dem Bürgersteig ist nicht erlaubt, außer es handelt sich um Kinder unter acht Jahren die begleitet werden.


▶ Da Kinder bis zum 8. Lebensjahr auf Gehwegen fahren müssen, sind die Kinderfahrräder nicht nach der StVZO konzipiert. ◀
Die Paragraphen für Fahrradfahrer
Paragraf § 63 a, Abs. 1 & 2 - Beschreibung von Fahrrädern
Paragraf § 64a - Einrichtung für Schallzeichen
Paragraf § 65 - Bremsen bei Fahrrädern
Jedes Fahrrad muss ebenfalls mit zwei unabhängig voneinander, funktionierende Bremsen besitzen, die leicht bedient werden können und ihre Wirkung erreichen, auch ohne die Fahrbahn zu beschädigen. Vorgeschrieben ist eine Vorder- und eine Hinterradbremse.
Paragraf § 67 - Lichttechnische Einrichtungen bei Fahrrädern - Fahrradscheinwerfer und Rückstrahler
Vorderseite des Fahrrades:
Fahrradscheinwerfer müssen ein weißes Licht aufweisen und ebenfalls einen weißen, nach vorne gerichteten Reflektor bzw. Rückstrahler (der nach vorne gerichtete Scheinwerfer darf andere Verkehrsteilnehmer nicht blenden).
Rückseite des Fahrrades:
Rückstrahler (Reflektoren):
-> an Speichen und Pedalen
-> an Fahrradpedalen
Alternative: Man kann auch zusammenhängende, weiß reflektierende Streifen für die Räder verwenden. Die richtige Einstellung der Scheinwerfer, sowie der Rückstrahler müssen an der Vorderseite des Fahrrads auf einer Höhe von mindestens 400 mm und höchstens 1200 mm angebracht werden. Schlussleuchten und Rückstrahler müssen an der Rückseite des Fahrrads auf einer Höhe von mindestens 250 mm und höchstens 1200 mm angebracht werden.