Continental
Continental Top Contact Winter II Premium, VectranBreaker, faltbar, Reflexreifen
(ART-NR: 174144-1)
- Normaler Preis
- €59,90
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-
- Verkaufspreis
- €59,90

Produktbeschreibung
Continental Top Contact Winter II Premium
Vectran ist eine synthetisch hergestellte Hightech-Faser mit natürlichem Vorbild. Wie Spinnenseide ist Vectran ein flüssigkristallines Polymer (LCP). Vectran wird aus dem geschmolzenen Flüssigkeitspolymer Vectra gesponnen und zu einem mehrfaserigen Garn weiter verarbeitet. Spinnenseide wie auch Vectran besitzen eine enorme Reißfestigkeit bei geringstem Gewicht. Genau die richtigen Eigenschaften, um in einem Continental Top-Reifen als Pannenschutzeinlage verarbeitet zu werden. Ein Vectran Breaker ist leichter, flexibler und schützt effektiver vor Schnitten als vergleichbare Nylon-Breaker. Den Rollwiderstand beeinflusst der Vectran Breaker dabei nicht.
Die Reifen mit dem ECO50-Logo profitieren von der über 100 jährigen Erfahrung in der Entwicklung von Moped und Motorradreifen. Optimiert und empfohlen für E-Bikes bis 50 km/h, garantieren sie dank besonders hochwertigem Aufbau niedrigen Rollwiderstand und guten Pannenschutz. Die Haltbarkeit wurde speziell bei E-Bikes geprüft, um dem verfrühten Verschleiß durch die zusätzliche Antriebskraft entgegenzuwirken. Alle Modelle, die mit dem ECO50-Logo ausgestattet sind,besitzen das ECE-R 75 Prüfzeichen, das den Einsatz an schnellen E-Bikes bis 50 km/h zulässt.
Artikeldetails
- Optimale Traktion dank bewährtem Lamellenprofil
- Für eBikes und sPedelecs geeignet
- Der Reifen wird in Deutschland hergestellt
- 50-559 Gewicht: 610g Bar: 3,0-4,0
- 55-559 Gewicht: 745g Bar: 3,0-4,0
- 37-622 Gewicht: 470g Bar: 4,0-6,0
- 42-622 Gewicht: 680g Bar: 3,5-6,0
- 50-584 Gewicht: 640g Bar: 3,0-4,5
- Volle Kontrolle auch ohne Spikes
- Volle Kontrolle auf Schneefahrbahn
- Volle Kontrolle auf nasskalten Oberflächen
- Beständige Winterreifenmischung bis -25 °C
- Mit Vectran Breaker Pannenschutz
- Optimiertes Gewicht durch Faltkern
- 3 Lagen / total 180 TPI
- Safety Level 6
Fahrrad- & E-Bike Leasing
1. SCHRITT

BERATUNG IN DER FILIALE
Sie gehen in eine unserer B.O.C. oder Bikemax-Filialen und finden mit einem unserer Mitarbeiter:innen das für Sie passende Fahrrad.
2. SCHRITT

IHR PERSÖNLICHES ANGEBOT
Sobald das richtige Rad gefunden wurde, erstellen die Kolleg:innen in den Filialen ein Angebot, das Sie Ihrem Arbeitgeber vorlegen können.
3. SCHRITT

VERTRAGS-UNTERZEICHNUNG
Ihr Arbeitgeber, als Finanzierer des Fahrrads, schließt mit Ihnen einen sogenannten “Überlassungsvertrag” ab, wodurch das Rad in Ihren Besitz übergeht und Sie mit dem Fahrrad auch privat ohne Limitierungen herumradeln können.
4. SCHRITT

ÜBERGABE IHRES WUNSCH-FAHRRADS
Nun wird die Bestellung für das Rad ausgelöst. Sobald Ihr Fahrrad unseren detaillierten Ausgabe-Check bestanden hat, können Sie Ihr neues Rad bei uns in der Filiale abholen und direkt losfahren.
Ab sofort wird ein entsprechender Betrag von Ihrem Bruttoarbeitslohn abgezogen, sodass Sie durch die attraktive Besteuerung bares Geld sparen.
Wir wünschen Ihnen allzeit gute Fahrt mit Ihrem neuen, geleasten Fahrrad / E-Bike!
B.O.C. Fahrrad-& E-Bike-Leasing bietet Ihnen die Möglichkeit, den Traum von Ihrem Wunschfahrrad oder E-Bike wahr werden zu lassen. Sparen Sie bis zu 40% im Vergleich zum Barkauf und erhalten Sie zudem tolle Serviceleistungen in unseren Filialen inklusive. Wir arbeiten mit vielen renommierten Leasing-Anbietern zusammen und sind nicht auf einen Anbieter festgelegt. Für eine Modellauswahl können Sie auch gerne unseren interaktiven E-Bike Berater nutzen.
Die Vorteile beim Fahrrad-Leasing
- Steuerlich absetzbar:
Durch die steuerliche Anerkennung wird Ihr Leasingbike dem "Dienstwagen" gleichgesetzt. Hier wird anstelle des PKW Ihr Wunsch-E-Bike oder Wunsch-Fahrrad über Ihren Arbeitgeber geleast und Ihnen als Arbeitnehmer zur Verfügung gestellt. Sie versteuern dafür 1% des Brutto-Listenpreises. - Geldwerter Vorteil:
Die obersten Finanzbehörden der Länder begünstigen per Steuererlass vom 09.01.2020 nochmals das Bikeleasing-Konzept durch eine Viertelung des geldwerten Vorteils, rückwirkend ab dem 01.01.2020. - 0,25%-Regelung:
Alle Leasing-Bikes, die dem Mitarbeiter per Gehaltsumwandlung ab dem 01.01.2019 überlassen worden sind, profitieren von der neuen 0,25% Regelung und werden somit ab dem 01.01.2020 nur noch mit 0,25% des geldwerten Vorteils versteuert. Diese Begünstigung gilt für Überlassungen bis zum 31. Dezember 2031. - Gehaltsumwandlung:
Darüber hinaus können Sie die monatlichen Leasingraten bequem über die sogenannte Gehaltsumwandlung zahlen und sparen dadurch auch noch Steuern und Sozialabgaben. - Privatnutzung:
Ihr Leasingbike steht Ihnen natürlich auch zur uneingeschränkten privaten Nutzung zur Verfügung, ggf. auch im Urlaub!
Wir machen Dienstrad-Leasing mit:
- JobRad
- Business Bike
- Bikeleasing
- Easybikeleasing
- mein-dienstrad.de
- Lease a bike
- Deutsche Dienstrad
- company Bike
- primandis
- EURORAD - das Dienstrad
- KazenMaier
Weitere Fragen und Antworten
Die häufigsten Fragen und Antworten zum Thema Bikeleasing haben wir im Detail für Sie noch einmal hier zusammengefasst: